Geschäftstreffen in Cafés und Bars

In einem Café oder in einer gemütlichen Bar finden nicht nur soziale Kontakte zwischen Freunden und Bekannten statt. Sie können auch als Ort für geschäftliche Treffen dienen. Darunter zählen die Gespräche unter Geschäftspartnern und spezielle Bewerbungsgespräche. Diese sollen nachstehend beispielhaft beschrieben werden.

Geschäftsanbahnung in einem Café

Cafés sind in der Geschäftswelt häufige Orte für persönliche Treffen unter Geschäftspartnern. In dieser Atmosphäre können die Verkäufer und Kunden oftmals gemütlicher und auch freier sprechen. Zum anderen liegen die jeweiligen Cafés manchmal auf „halber Strecke“ oder sie befinden sich an jenem Ort, wo sich die Geschäftspartner aktuell wegen einem bestimmten Anlass aufhalten. Dies könnte eine Messe, Konferenz oder ein Trainingskurs sein.

So bietet dieser Ort eine sehr gute Alternative, um sich nicht in einem Hotel treffen zu müssen. Oftmals mögen die Geschäftspartner diesen Ort, weil sie parallel mit Leckereien und einem guten Kaffee verwöhnt werden. Wichtig ist natürlich, dass sich die Geschäftspartner einen Sitzplatz aussuchen, der etwas separat ist. Dieser sichert eine ungestörte Unterhaltung zu.

Vorstellungsgespräche mit einem bestimmten Hintergrund

Das Vorstellungsgespräch kann ebenfalls in einem Café oder auch einer Bar stattfinden. Dabei geht es natürlich nicht um die ganz gewöhnlichen Vorstellungsgespräche. Sie haben einen gewissen Hintergrund, der vielleicht einen eher geheimen oder zumindest neutralen Boden erfordert. Entweder sind die Stellen noch nicht öffentlich ausgeschrieben oder es geht um eine Nachfolgeposition, die noch nicht frei ist und deren Neubesetzung keinen Fall publik werden soll. Gerne werden solche Orte auch von Headhuntern genutzt, die den Bewerbern auch noch offenlegen zu müssen, um welchen Arbeitgeber es sich handelt.

Geschäftsübernahmen und Kooperationen

Im weiteren Sinne kann es auch um eine geheime Nachfolgereglung für eine Führungsposition oder sogar ganze Übernahme eines Unternehmens gehen. Hier ist die Verschwiegenheit ebenso wichtig. Würden Außenstehende diese Gesprächspartner zusammen sehen, könnte das negative Folgen haben.

Dasselbe gilt für Kooperationen und Joint-Ventures, die noch in der Entstehungs- und Abklärungsphase sind. Auch diese sollten nicht auf dem firmeneigenen Territorium der beiden Unternehmen stattfinden. Das könnte Spekulationen oder falsche Erwartungen Dritter hervorrufen, die wesentlich verfrüht sein könnten.

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